Was ist Logopädie?

 

Die Fähigkeit sich auszudrücken und mit anderen kommunizieren zu können, unsere Sprechweise, der Gebrauch unserer Stimme und unsere verbalen und nonverbalen kommunikativen Fähigkeiten geben preis, wer wir sind.

Die Logopädie befasst sich mit der Beratung, der Prävention, der Diagnostik und der Therapie in den Bereichen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.

MTDG: Der Fachbereich der Logopädie gehört zu den medizinisch-therapeutischen und diagnostischen Gesundheitsberufen.

 

Störungsbildübersicht

 

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Ablauf

1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

2. Verordnung

  • Die Erstverordnung muss vom Facharzt ausgestellt werden (z.B.: Kinderarzt oder Kinderärztin, Neurologe oder Neurologin, HNO Arzt oder Ärztin, Kieferorthopäde oder Kieferorthopädin, etc.)
  • Wenn ein Hausbesuch benötigt wird muss dies bei der Kontaktaufnahme besprochen und vom Facharzt verordnet werden.
  • Die Verordnung muss von der jeweiligen Krankenkasse oder vom Chefarzt bewilligt werden
  • Spätestens beim zweiten Therapietermin muss die bewilligte Verordnung mitgebracht werden

3. Therapie

  • Die Therapie umfasst Diagnostik, Beratung und Therapie
  • Für pflegebedürftige oder immobile Patientinnen und Patienten werden für einen bestimmten Umkreis auch Hausbesuche angeboten, diese müssen aber ebenfalls verordnet werden.
  • Es gibt verschiedene Tarifmöglichkeiten welche von der Logopädin individuell für das Störungsbild des PatientInnen ausgewählt werden
    • T3: 45 min Therapie
    • T2: 35 min Therapie
    • T1: 20 min Therapie
    • T5: Hausbesuche
  • Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Tarifempfehlungen vom Berufsverband der Logopädie „logopädieaustria“

4. Kostenerstattung/ÖGK

  • Je nach Krankenkasse werden ca. 40-70% der Kosten refundiert (Zusatzversicherungen individuell bis zu 100%).
  • Als Wahlpatient/Wahlpatientin oder Privatpatient/Privatpatientin erhalten Sie eine Honorarnote, welche bei der jeweiligen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden kann.
  • Die Verordnung sollte in jedem Fall von Ihrer jeweiligen Krankenkasse bewilligt sein.

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Ablauf

1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

2. Verordnung

  • Die Erstverordnung muss vom Facharzt ausgestellt werden (z.B.: Kinderarzt oder Kinderärztin, Neurologe oder Neurologin, HNO Arzt oder Ärztin, Kieferorthopäde oder Kieferorthopädin, etc.)
  • Wenn ein Hausbesuch benötigt wird muss dies bei der Kontaktaufnahme besprochen und vom Facharzt verordnet werden.
  • Die Verordnung muss von der jeweiligen Krankenkasse oder vom Chefarzt bewilligt werden.
  • Spätestens beim zweiten Therapietermin muss die bewilligte Verordnung mitgebracht werden.

3. Therapie

  • Die Therapie umfasst Diagnostik, Beratung und Therapie
  • Für pflegebedürftige oder immobile Patientinnen und Patienten werden für einen bestimmten Umkreis auch Hausbesuche angeboten, diese müssen aber ebenfalls verordnet werden.
  • Es gibt verschiedene Tarifmöglichkeiten welche von der Logopädin individuell für das Störungsbild des PatientInnen ausgewählt werden
    • T3: 45 min Therapie
    • T2: 35 min Therapie
    • T1: 20 min Therapie
    • T5: Hausbesuche
  • Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Tarifempfehlungen vom Berufsverband der Logopädie „logopädieaustria“

4. Kostenerstattung/ÖGK

  •  Je nach Krankenkasse werden ca. 40-70% der Kosten refundiert (Zusatzversicherungen individuell bis zu 100%).
  • Als Wahlpatient/Wahlpatientin oder Privatpatient/Privatpatientin erhalten Sie eine Honorarnote, welche bei der jeweiligen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden kann.
  • Die Verordnung sollte in jedem Fall von Ihrer jeweiligen Krankenkasse bewilligt sein.

Ihre Therapeutin

Anja Wesecky, BSc.

Logopädin

Als Logopädin ist das Ziel meiner Arbeit, Menschen bei der Entwicklung, dem Ausbau der Wiedererlangung ihrer Kommunikationsfähigkeit zu betreuen und zu unterstützen.

Vom Säugling bis ins hohe Alter findet die logopädische Therapie daher mit Menschen aller Altersgruppen statt, da das Mitteilen von Bedürfnissen und Interessen, Funktionen der Nahrungsaufnahme, sowie genereller kommunikativer Austausch essentielle Faktoren unserer Lebensqualität und daher in jedem Alter zu sichern sind.

Zur Zeit arbeite ich als Logopädin im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt. Zusätzlich bin ich seit Oktober 2018 auch als Vertragslogopädin der ÖGK sowie als Wahllogopädin in Hof am Leithaberge, im Bezirk Bruck an der Leitha, tätig.

Meine Praxis

 

Hauptplatz 7
2451 Hof am Leithaberge
Bezirk Bruck an der Leitha (NÖ)

Termine nur nach Vereinbarung!

Therapieplätze

Leider muss ich darauf hinweisen, dass derzeit alle Therapieplätze belegt sind. Wenn ich Sie auf der Warteliste vermerken soll, können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren (Bitte nennen Sie mir hier Ihren Namen, Anliegen und Ihre Kontaktdaten). Wenn Sie auf der Warteliste stehen, melde ich mich verlässlich bei Ihnen, sobald ein Therapieplatz freigeworden ist – bitte rechnen Sie dennoch mit längeren Wartezeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Kontaktieren Sie mich

Telefonisch

Tel.: +43677/62979529

Oder per Mail